amg 17

Projekt S124 H-Kennzeichen – zum Zweiten

Im Januar hatte ich bereits über die H-Zulassung des Kombis “philosophiert” (nachzulesen HIER).
Es ist dann doch alles anders gekommen als gedacht. Aber der Reihe nach:

Zunächst war die HU für Ende April fällig. Also auf zu der KFZ Werkstatt meinens geringsten Misstrauens mit folgender Liste:

  1. TÜV
  2. Reifen für die AMG 17″
  3. “Oldtimergutachten”

TÜV und Reifen waren kein Problem. Wohl aber das Oldtimergutachten gemäß §23 StVZO. Der Werkstattmeister rief mich am Tage der Begutachtung an und sagte, dass die Felgen durch den Prüfer nicht für das Oldtimer-Gutachten akzeptiert werden. PUNKT.

Jetzt ist es bei diesen $23 Gutachten so: Neben der Orginalität und dem erhaltenswerten Zustand des Fahrzeugs dürfen Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.

Der Gutachter erklärte, das dass von mir vorgelegte Gutachten zu alt (jung) sei. Das Fahrzeug wurde 04/91 zugelassen. Das Gutachten datiert aber auf 08/91 . Mein Hinweis, das die Felgen ja im Jahre 1995 produziert wurden (Gusstempel im inneren der Felge) und auch damals per Einzelgutachten hätten eingetragen werden können lies ihn kalt. Also wieder die Winterreifen montieren lassen um wenigstens das H-Kennzeichen zu erlangen.

Ich will aber! Es muss eine Alternative her. Ein älteres Gutachten war nicht aufzutreiben. Meine Freunde aus dem w124 Forum hatten viele Tipps aber keiner davon war umsetzbar. Letztendlich fand ich doch noch eine Prüfstelle, welche sich zusätzlich auf Oldtimer spezialisiert hat. Dort hat man mir, streng nach vorgelegtem Gutachten die Rad/Reifenkombination meiner Wunschbereifung doch eingetragen. Vielen Dank an dieser Stelle an die Kfz-Prüfstelle und Sachverständigenbüro Stolberg für die professionelle Arbeit.

Die nächste Hürde sollte die Zulassungsstelle sein. An meinem frühst möglichen Termin am 01.04. brachte ich alle nötigen Unterlagen bei, um das Fahrzeug mit H-Kennzeichen zu versehen. Die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle begann die Daten ordnungsgemäß in den Computer einzugeben und stoppte plötzlich mit den Worten “das geht nicht, wir können das Fahrzeug nicht als Oldtimer zulassen!” HÄ??
Die Erstzulassung war am 14.04.1991 – es waren also noch keine 30 Jahre vergangen, sondern nur 29 Jahre 11 Monate und 14 Tage! Bevor ich mich vor Ärger hätte übergeben müssen ließ ich mir einen neuen Termin geben und verschwand mit unvorstellbarer Wut die Zulassungsstelle.

14 Tage später Happy-End? Nein nicht ganz. Da ich zwei Gutachten hatte, dachte die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle das ich auch zwei Fahrzeuge hab. Nachdem sie das H-Kennzeichen erledigt hatte war sie verwundert, das dass zweite Gutachten ebenfalls zum selben Fahrzeug gehörte und sagte, das die Daten jetzt nicht mehr verändert werden könnten da sie ja auf den Weg in die Zentrale seien. HÄ?

Machen wir es kurz:Ich wütend – Frau unsicher – fragt Kollegin – Kollegin meint kein Problem – Frau gibt Daten ein – bekomme Bescheinigung für H-Kennzeichen – ich glücklich.

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